Pressemitteilung 14. September

Oberverwaltungsgericht bestätigt Demonstration vor dem Gefechtsübungszentrum

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In einer Eilentscheidung hat das OVG Magdeburg jetzt eine Demonstration direkt vor den Toren der bedeutendsten Militäranlage Europas, dem Gefechtsübungszentrum in der Colbitz Letzlinger Heide erlaubt.

Das vom Landkreisamt Salzwedel für den Zeitraum von 10.9. – 17.9. erlassene generelle Versammlungsverbot in einem weiträumigen Bereich um das GÜZ, dass in den letzten Tagen zunehmend in der öffentlichen Kritik stand, ist damit vom Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.

„Die Bemühungen des Landkreisamtes Salzwedel, Proteste gegen die im GÜZ geprobten Kriegseinsätze und Aufstandsbekämpfung aus der Region zu verbannen, sind damit gescheitert“, so Karoline Puls vom „War starts here“ Camp.

Das OVG entschied in seinem heutigen Beschluss über einen Eilantrag einer Privatperson von der Arbeitsgemeinschaft „Nie wieder Krieg Wendland“, der direkt vor den Toren der GÜZ-Kommandozentrale eine Versammlung mit erwarteten 350 Teilnehmern anmeldete. Im Grundtenor bestätigte das OVG entsprechend der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Demonstranten in Ausübung ihres Versammlungsrechts frei über Ort, Zeit und Themenwahl der Demonstration verfügen können. Zwar können die Versammlungsbehörde in Ausnahmefällen entgegenstehende Auflagen erlassen, und für einen Bereich Versammlungen nicht zulassen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist. An eine solche Gefahrenprognose sind aber hohe Anforderungen zu stellen, was die Versammlungsbehörde in diesem Fall nicht tat. Insbesondere hat die Behörde nicht substantiiert dargelegt, worin denn nun die Gefahr bestehe, die von dieser Versammlung ausgehe. Für das Oberverewaltungsgericht war nicht nachvollziehbar dargelegt, warum ausgerechnet von räumlich sehr eng begrenzten Versammlungen aus, die doch im allgemeinen stark von der Polizei überwacht werden, es einzelnen Personen gelingen sollte, aus dem Fokus der Polizei zu entschwinden, um ins GÜZ zu gelangen. Die Versammlungsbehörde führte für angeblich von möglichen Versammlungsteilnehmern geplanten Gewalttätigkeiten in der Begründung der Allgemeinverfügung sogar ir

gendwelche Platzbegehungen von Militärgeländen in Schweden an, um den angeblich so gewalttätigen Charakter der potentiellen Demonstranten, die an der Samstagsdemo teilnehmen würden, zu belegen. „Diesem Generalverdacht hat das Gericht nun einen eindeutigen Riegel vorgeschoben“, so Karoline Puls.

Außerdem reiche es laut OVG völlig aus, bei derart vagen Vermutungen der Versammlungsbehörde zur prognostizierten Gewalttätigkeit der Versammlung, es dem Versammlungsleiter zu überlassen, möglichen Gefahren für die Ordnung und Sicherheit zu begegnen. Zur Äußerung der Versammlungsbehörde, die vom „War starts here Bündnis geplanten Proteste und Blockaden müßten mit einem Versammlungsverbot unterbunden werden, erklärte das Oberverwaltungsgericht unmissverständlich

„ Protest ist Meinungskundgabe und durch Art, 8 GG geschützt. Auch Blockaden mit der gezielten und beabsichtigten Behinderungen Dritter fallen nicht von vornherein aus dem Schutzbereich von Art 8 GG heraus,...“

Im Übrigen widerspricht es eklatant dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, ein Gebiet von ungefähr 400 km² unter Protestverbot zu stellen. Dem Argument, das GÜZ Gelände gegen Betreten zu sichern, sei nur möglich, indem man Versammlungen komplett verbietet, begegnete das OVG mit dem Verweis auf mildere Eingriffe wie z. B. dem Einsatz bestimmter Auflagen, nur bestimmte Aufzugswege zu benutzen.

Dass das Gericht nur Aussagen zu dieser speziellen Versammlung der Gruppe „Nie wieder Krieg , Wendland“ traf und sie erlaubte, sieht Karoline Puls nicht als Problem für die von ihrer eigenen Gruppe zeitgleich geplanten Veranstaltungen, wie dem geplanten Besuch innerhalb des GÜZ Geländes.

Auch wenn die Allgemeinverfügung mit dieser Entscheidung formell nicht generell außer Kraft gesetzt ist, die Begründung seiner Rechtswidrigkeit, gilt“, so Puls, natürlich auch an jeden anderen Punkten in dem ganzen das GÜZ umschliessenden Korridor, den das Landkreisamt Salzwedel zur protestfreien Zone machen wollte. Insofern ist die Entscheidung, die die Gruppe „Nie wieder Krieg Wendland“ erstritten hat, natürlich auch eine Eintrittskarte in die gesamte Verbotszone, zumindest bis zur Grenze des GÜZ. Und dort werden wir dann ja sehen, ob das Militär sich weiter gegen die kritische Öffentlichkeit wird verschanzen können, die der von der warstartshere-Gruppe ausgesprochenen Einladung zum Tag der offenen Tür des GÜZ folgen wollen. „Wir werden uns nicht nehmen lassen, Kriegstreiber zu benennen und ihr mörderisches Handwerk direkt vor Ort zu kritisieren und durch unsere Anwesenheit die Kriegsvorbeteitungen an diesem Tag lahmzulegen, egal welche Paragrafen die mit dem Militär verbündete Landkreisverwaltung auch in ihre Verordnungen einfügt“, so Puls abschliessend.

Pressekontakt:
"War starts here"-Camp
Karoline Puls
Telefon +49 1521 2064931
E-Mail: presse@warstartsherecamp.org

 

Zur Veröffentlichung freigegeben, honorarfrei; Belegexemplar oder Hinweis erbeten.

 

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